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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das ist nicht grundsätzlich geklärt. Es gibt ein > Recht auf Gehör, aber kein Recht, dass auch ein > Widerspruch gegen den Ausschließungsbescheid > behandelt wird. > Der vereinsinterne Rechtsweg ist mit der Gewährung > rechtliches Gehörs grundsätzlich ausgeschöpft, > wenn die Satzung hier keine speziellen Vorgaben > macht. > Macht der Verein aber Verfahrensfehler (also z.B. > unbewiesene Anschuldigungen, keine ausreichende > Berücksichtigung von Gegenbeweisen), dann riskiert > er vor Gericht zu unterliegen, wenn das Mitglied > klagt.
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