Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Änderung des Mitgliedsstatus
von: Rosenresli ()
Datum: 13.10.2023

Hallo liebe Forumsmitglieder,
wir haben bei uns im Verein den Status Vollmitglied (voller Beitrag mit allen Rechten und Pflichten) sowie Passivmitglied (halber Beitrag, alle Rechte und Pflichten nach außen; Arbeitsstunden müssen nicht geleistet werden, es darf kein Hund im Sport geführt werden). Die Auswahl kann auf dem Aufnahmetrag angekreuzt werden.
Seit 20 Jahren ist es so, dass ein Vollmitglied den Vorstand informiert, dass es auf Passiv gesetzt werden möchte und dann wird es vom Vorstand genehmigt und umgestellt. Was ein Passivmitglied darf steht in der Satzung.
Wir als Verein zahlen an den Dachverband pro Mitglied einen Beitrag, der 2x jährlich vom Vereinskonto abgebucht wird. D. h. wir zahlen für ALLE Mitglieder einen bestimmten gleichen Beitrag. Der Passivstatus ist nur als ein Entgegenkommen an die Mitglieder begründet worden, falls es Situationen gibt, wo man kein Vollmitglied mehr sein kann/will und trotzdem im Verein bleiben möchte.
Jetzt hat ein Mitglied gekündigt, dass behauptet in diesem ganzen Jahr nicht einmal auf dem Platz gewesen zu sein zum Training, in keiner Gruppe trainiert hat und sie somit als Passivmitglied auch keine Arbeitsstunden leisten müsste bzw. die Stunden als Ersatz zu zahlen. Unserer Vereinsführung ist dies nicht bekannt und so wie es aussieht, hat sie auch ihren vollen Mitgliedsbeitrag gezahlt.
Sie besteht auf der Passivmitgliedschaft, da weder in der Satzung noch auf dem Aufnahmeantrag etwas darüber steht wie die Statusänderung zu beantragen ist. In der Satzung steht allerdings, wer genau Arbeitsstunden abzuleisten hat.
Seit mehr als 20 Jahren hat das im Verein so funktioniert. Die Mitglieder haben gefragt nach Passiv, es wurde genehmigt und damit war der Fall erledigt. Sollte der Passivstatus aufgehoben werden, wurde Bescheid gegeben und dann wurde das Mitglied wieder Vollmitglied.
Einfach so aktiv durch das Mitglied den Passivstatus zu begründen ohne den Vorstand zu informieren hatten wir noch nicht.

Was sagt ihr dazu?

Viele Grüße und mit Dank für eine Antwort

Re: Änderung des Mitgliedsstatus
von: Rosenresli ()
Datum: 13.10.2023

Noch ein Nachtrag dazu: Im Aufnahmeantrag steht "Änderung der Daten sowie Änderungen meiner Telefonnummer teile ich der Geschäftsstelle umgehend mit"
In der Satzung: "Es wird unterschieden zwischen (aktiven) Mitgliedern, passiven Mitgliedern, Fördermitglieder
und Ehrenmitgliedern.
Die Anmeldung zur Aufnahme in den Verein hat durch schriftlichen Antrag beim Vorstand
unter Angabe von Vor‐ und Zunamen, Telefonnummer, E‐Mail ‐ Anschrift, Geburtstag, Wohnort
und Straße zu erfolgen.
Die Aufnahme erfolgt durch Vorstandsbeschluss."
"Fördermitglieder und passive Mitglieder dürfen im Verein keinen Hund im Sport führen und nicht an Prüfungen oder Veranstaltungen mit einem Hund teilnehmen. Passive Mitglieder werden aber darüber hinaus nach innen wie nach außen wie Vollmitglieder behandelt.

"Die anteilige Beteiligung an der Gemeinschaftsarbeit ist im Laufe eines Kalenderjahres zu erbringen.
Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden wird auf der Jahreshauptversammlung
festgelegt. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde kann ein geldlicher Betrag erhoben werden.
Über die Höhe dieses Betrages entscheidet die Mitgliederversammlung.
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
‐ Fördermitglieder
‐ Passive Mitglieder
‐ Ehrenmitglieder
‐ Jugendliche bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres
‐ Mitglieder, die aufgrund eines gesonderten Antrages vom Vorstand befreit wurden."

Re: Änderung des Mitgliedsstatus
von: pfeffer ()
Datum: 14.10.2023

Einfach so aktiv durch das Mitglied den Passivstatus zu begründen ohne den Vorstand zu informieren hatten wir noch nicht.

# Die Mitgliedschaft ist ein zweiseitiger Vertrag. Das Mitglied kann ihn deswegen nicht einseitig ändern, sondern einseitig lediglich kündigen. Also bestehen alle Beitragspflichten des Vollmitglieds fort.
Dass das Mitglied die Anlagen usf. des Vereins nicht genutzt hat, spielt keine Rolle. Die Leistungspflichten bestehen aufgrund der Mitgliedschaft, nicht aufgrund von Gegenleistungen.

Re: Änderung des Mitgliedsstatus
von: Rosenresli ()
Datum: 14.10.2023

Danke Herr Pfeffer für die schnelle Antwort!
Einen ähnlichen Ansatz hatte ich auch, nur nicht so fachlich ausformuliert.

Dann werde ich das mal so weitergeben.

Viele Grüße
Rosenresli