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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Einfach so aktiv durch das Mitglied den > Passivstatus zu begründen ohne den Vorstand zu > informieren hatten wir noch nicht. > > # Die Mitgliedschaft ist ein zweiseitiger Vertrag. > Das Mitglied kann ihn deswegen nicht einseitig > ändern, sondern einseitig lediglich kündigen. Also > bestehen alle Beitragspflichten des Vollmitglieds > fort. > Dass das Mitglied die Anlagen usf. des Vereins > nicht genutzt hat, spielt keine Rolle. Die > Leistungspflichten bestehen aufgrund der > Mitgliedschaft, nicht aufgrund von > Gegenleistungen.
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