Re: Höhe finanzieller Förderung
von: pfeffer ()
Datum: 08.12.2019
Die Gemeinnützigkeit ist nur dann gefährdet, wenn die Ausgaben nicht satzungsbezogen sind.
Bei einer Ausflugsfahrt für Jugendliche wäre das in der Regel durch den Satzungszweck Jugendhilfe gedeckt. Ob es sich um Mitglieder handelt, spielt keine Rolle, wenn es nicht um Annehmlichkeiten geht.
Ansonsten gilt: Die Ausgaben müssen angemessen sein. Bei satzungsbezogenen Ausgaben dürfen auch 100% übernommen werden.