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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Gemeinnützigkeit ist nur dann gefährdet, wenn > die Ausgaben nicht satzungsbezogen sind. > Bei einer Ausflugsfahrt für Jugendliche wäre das > in der Regel durch den Satzungszweck Jugendhilfe > gedeckt. Ob es sich um Mitglieder handelt, spielt > keine Rolle, wenn es nicht um Annehmlichkeiten > geht. > > Ansonsten gilt: Die Ausgaben müssen angemessen > sein. Bei satzungsbezogenen Ausgaben dürfen auch > 100% übernommen werden.
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