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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungspassus zur Gründung einer GmbH
von: Verein für Kunst ()
Datum: 09.10.2023

Hallo Miteinander,

erstmal ein freundliches Hallo, wir hoffen das wir an diesem Ort des Forums richtig sind und keinen anderen Beitragb bei der suche Übersehehn haben. O:) falls nicht könnt ihr den Beitrag gerne verschieben oder uns einen Link posten :)

Zu unserer Frage:

unsere Verein möchte einen GmbH Gründen in der Auftragsarbeiten ausgegliedert werden aus der üblichen Vereins- und Vorstandsarbeit. Laut unseres Steuerberaters wäre hierzu ein Passus in unserer Satzung sinnig der den Vorstand dazu ermächtigt eine GmbH zu gründen bzw. ihr anzugehören.

Nun unsere Frage: Gibt es hierzu eine gebräuchliche Formulierung? oder Reicht ein einfaches "der Vorstand ist ermächtigt Körperschaften zu Gründen und diesen beizutreten" ?

Ist eine Regelung,
a) was die Verwendung der Gewinne der GmbH betrifft
b) was den Zweck-/Aufgabenbereich der GmbH betrifft
nötig?

Danke für eine Antwort und noch einen schönen Tag

Re: Satzungspassus zur Gründung einer GmbH
von: pfeffer ()
Datum: 10.10.2023

Laut unseres Steuerberaters wäre hierzu ein Passus in unserer Satzung sinnig der den Vorstand dazu ermächtigt eine GmbH zu gründen bzw. ihr anzugehören.

# Erforderlich ist das nicht. Die Satzungserlaubnis würde lediglich die Zustimmung der Mitgliederversammlung überflüssig machen.

Gibt es hierzu eine gebräuchliche Formulierung? oder Reicht ein einfaches "der Vorstand ist ermächtigt Körperschaften zu Gründen und diesen beizutreten" ?

# Es muss ja der Verein ermächtigt werden. Also besser:
"Der Verein darf sich an Kapitalgesellschaften beteiligten und solche gründen, soweit das im Rahmen der Satzungszwecke angemessen ist. Ein Zustimmung der Mitgliederversammlung ist dazu nicht erforderlich."

Ist eine Regelung,
a) was die Verwendung der Gewinne der GmbH betrifft

# Nein, weil die (ausgeschütteten) Gewinne müssen immer zweckbezogen verwendet werden.

b) was den Zweck-/Aufgabenbereich der GmbH betrifft
nötig?

# Ja, dass kann sinnvoll sein, um die Möglichkeiten des Vorstands zu beschränken.
Die o.g. Formulierung enthält das ja ansatzweise schon.