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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Laut unseres Steuerberaters wäre hierzu ein Passus > in unserer Satzung sinnig der den Vorstand dazu > ermächtigt eine GmbH zu gründen bzw. ihr > anzugehören. > > # Erforderlich ist das nicht. Die > Satzungserlaubnis würde lediglich die Zustimmung > der Mitgliederversammlung überflüssig machen. > > Gibt es hierzu eine gebräuchliche Formulierung? > oder Reicht ein einfaches "der Vorstand ist > ermächtigt Körperschaften zu Gründen und diesen > beizutreten" ? > > # Es muss ja der Verein ermächtigt werden. Also > besser: > "Der Verein darf sich an Kapitalgesellschaften > beteiligten und solche gründen, soweit das im > Rahmen der Satzungszwecke angemessen ist. Ein > Zustimmung der Mitgliederversammlung ist dazu > nicht erforderlich." > > Ist eine Regelung, > a) was die Verwendung der Gewinne der GmbH > betrifft > > # Nein, weil die (ausgeschütteten) Gewinne müssen > immer zweckbezogen verwendet werden. > > b) was den Zweck-/Aufgabenbereich der GmbH > betrifft > nötig? > > # Ja, dass kann sinnvoll sein, um die > Möglichkeiten des Vorstands zu beschränken. > Die o.g. Formulierung enthält das ja ansatzweise > schon.
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