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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rücktritt Finanzvorstand
von: Lucy (Hilfe für Menschen in Not) ()
Datum: 19.09.2023

Ich hätte einige Fragen rund um das Thema Rücktritt Vorstand:

Unser Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus 1. Vorsitzendem, 2. Vorsitzendem und Finanzvorstand. Alle 3 sind einzelvertretungsbefugt.
Der Finanzvorstand ist nun aus persönlichen Gründen zurückgetreten.

Ihm ist wichtig, dass er schnellstmöglich aus der Haftung entlassen wird. Muss er hierzu durch die Mitgliederversammlung abgewählt und im Vereinsregister ausgetragen werden? Haftet er weiterhin als Vorstand für den Verein (im Außenverhältnis) solange er nicht abgewählt und ausgetragen ist?

Kann der Verein auch vorübergehend nur mit 2 einzelvertretungsbefugten Vorständen agieren?

Vielen Dank und viele Grüße
Lucy

Re: Rücktritt Finanzvorstand
von: pfeffer ()
Datum: 19.09.2023

Muss er hierzu durch die Mitgliederversammlung abgewählt und im Vereinsregister ausgetragen werden?

# Nein, er ist ja zurückgetreten und damit aus dem Amt. Die Eintragung spielt dabei keine Rolle.

Haftet er weiterhin als Vorstand für den Verein (im Außenverhältnis) solange er nicht abgewählt und ausgetragen ist?

# Nein, mit dem Amt endet auch die Haftung.

Kann der Verein auch vorübergehend nur mit 2 einzelvertretungsbefugten Vorständen agieren?

# Ja, vorübergehend auf jeden Fall. Der Verein bleibt ja handlungsfähig.

Re: Rücktritt Finanzvorstand
von: Lucy (Hilfe für Menschen in Not) ()
Datum: 22.09.2023

Vielen Dank für diese Antwort!
Gibt es Quellen, aus denen man dies entnehmen kann?


pfeffer schrieb:
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> Muss er hierzu durch die Mitgliederversammlung
> abgewählt und im Vereinsregister ausgetragen
> werden?
>
> # Nein, er ist ja zurückgetreten und damit aus dem
> Amt. Die Eintragung spielt dabei keine Rolle.
>
> Haftet er weiterhin als Vorstand für den Verein
> (im Außenverhältnis) solange er nicht abgewählt
> und ausgetragen ist?
>
> # Nein, mit dem Amt endet auch die Haftung.
>
> Kann der Verein auch vorübergehend nur mit 2
> einzelvertretungsbefugten Vorständen agieren?
>
> # Ja, vorübergehend auf jeden Fall. Der Verein
> bleibt ja handlungsfähig.

Re: Rücktritt Finanzvorstand
von: pfeffer ()
Datum: 22.09.2023

Bestimmte Gesetzesstellen gibt es dazu nicht. Das ergibt sich aus dem rechtlichen Kontext und Literatur allgemein.