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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Lucy (Hilfe für Menschen in Not) schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich hätte einige Fragen rund um das Thema > Rücktritt Vorstand: > > Unser Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus 1. > Vorsitzendem, 2. Vorsitzendem und Finanzvorstand. > Alle 3 sind einzelvertretungsbefugt. > Der Finanzvorstand ist nun aus persönlichen > Gründen zurückgetreten. > > Ihm ist wichtig, dass er schnellstmöglich aus der > Haftung entlassen wird. Muss er hierzu durch die > Mitgliederversammlung abgewählt und im > Vereinsregister ausgetragen werden? Haftet er > weiterhin als Vorstand für den Verein (im > Außenverhältnis) solange er nicht abgewählt und > ausgetragen ist? > > Kann der Verein auch vorübergehend nur mit 2 > einzelvertretungsbefugten Vorständen agieren? > > Vielen Dank und viele Grüße > Lucy
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