Re: Mitgliederversammlung und Datenschutz
von: W. Pfeffer ()
Datum: 10.09.2019
Das hat mit Datenschutz nicht zu tun. Wenn die Satzung das nicht regelt, bedarf die Zulassung von Gästen der Zustimmung der MV. Dann ist die Sache geklärt. Unter den Datenschutz bzw. Persönlichkeitsrecht fielen lediglich Bild- oder Tonaufzeichnungen.