Einladung JHV => Schriftlich = Schriftform = BGB 126?
von: Th. Krämer ()
Datum: 13.09.2019
In unserer Satzung ist im Bereich der Einladung zur JHV noch definiert:
"12.2 Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder, im Falle seiner Verhinderung, vom 2. Vorsitzenden oder Präsidenten unter Einhaltung ei-ner Frist von 15 Tagen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt der Absendung der Einladung (Poststempel)."
Bedeutet die Verwendung von "schriftlich" = "schriftform" ALso ein Vorgehen nach BGB 126, wonach wir allen Mitgliedern die Einladung auf dem Postwege zukommen lassen müssen?`
Oder ist "schriftlich" hier wie 126(b) BGB zu sehen. Also wie Textform.
Fazit: Dürfen wir die JHV Einladungen per E-Mail versenden?
Vorab Danke für Eure Unterstützung.
LG
Th. Krämer