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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenprüfung
von: kesha ()
Datum: 28.08.2019

Hallo,
Was ist wenn trotz nicht ausführlicher Kassenprüfung und oberflächlicher Buchführung trotzdem Entlastung erteilt wurde (war schon immer so)? Kann man bei einer neuen Vorstandswahl (man würde selbst einen Vorstabdsposten übernehmen sagen "unter Vorbehalt" nach erfolgter Kassenprüfung durch einen z.B. Steuerberater? Man haftet ja schließlich dafür.

Gruß

Re: Kassenprüfung
von: pfeffer ()
Datum: 29.08.2019

Der neue Vorstand haftet nicht für Fehler des Vorgängers.
Eine gründliche Revision ist bei der Amtsübernahme aber auf jeden Fall sinnvoll.
Es kann dann ja Bericht an die MV erstattet werden, wenn es Unsauberkeiten gibt.
Im Übrigen umfasst die Entlastung nur, was die MV auch wusste. Die Vorgänger sind also nicht grundsätzlich aus der Haftung, nur weil sie entlastet wurden

Re: Kassenprüfung
von: Th. Krämer ()
Datum: 29.08.2019

Teile die Meinung von Herrn Pfeffer,

bei der Entlastung durch die MGV verzichtet ja der Verein nur auf die Geltendmachung von
Ansprüchen gegen den Vorstand.

Man sollte immer zusehen, dass der Rechenschaftsbericht bzw. der Bericht des Kassieres bei der MGV entsprechend "umfangreich" ist. Gerade bei gemeinnützigen Vereinen.

Dem Grunde können ja bewusst "falsche Dinge" gemacht worden sein, dieses aber der MGV natürlich nicht transparent gemacht wurden. Dafür würde die Entlastung dann nicht gelten.
Ergo würde die Entlastung nicht für die Teile gelten, die sich nicht aus dem Rechenschaftsbericht und/oder der Rechnungslegung ergeben.

Sie als neuer Kassierer haften zwar nicht für die Fehler Ihre Vorgängers. Jedoch haben Sie schon eine Pflicht den status quo zu checken. Deshalb empfehle ich Ihnen auch dringend einen Review über die Geschäftsunterlagen. Kontobewegungen etc. der Vergangenheit.

Wenn Sie also was finden heißt es Handeln und nicht unter den Teppich kehren. Mit dem Zeitpunkt, an dem Sie die Wahl angenommen haben, hat ihr Amt begonnen und damit die Pflicht, die Geschäfte des Vereins ordnungsgemäß zu führen. Zur ordnungsgemäßen Ausübung dieser Pflicht gehört es auch, Schaden vom Verein abzuwenden und eventuell früher eingetretene Schäden so weit wie noch möglich zu beseitigen.

Ergo: Sie fangen auf keinen Fall bei Null an...
Habe das selber durchgemacht. War zwar nix Schlimmes . Aber es wurden bestimmte Dinge den falschen Sachkonto zugeordnet etc. Sollte Ihr Verein gemeinnützig sein sollten Sie auf jeden Fall schauen, dass Vereinsmittel nicht für satzungsfremde Zwecke verwendet wurden.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer