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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der neue Vorstand haftet nicht für Fehler des > Vorgängers. > Eine gründliche Revision ist bei der Amtsübernahme > aber auf jeden Fall sinnvoll. > Es kann dann ja Bericht an die MV erstattet > werden, wenn es Unsauberkeiten gibt. > Im Übrigen umfasst die Entlastung nur, was die MV > auch wusste. Die Vorgänger sind also nicht > grundsätzlich aus der Haftung, nur weil sie > entlastet wurden
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