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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kostenübernahme für anderen Verein
von: Doreen ()
Datum: 22.08.2023

Hallo Herr Pfeffer, darf sich ein gemeinnütziger Verein an den Gerichtskosten für einen anderen gemeinnützigen Verein beteiligen?

Re: Kostenübernahme für anderen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 23.08.2023

Ja, es handelt sich ja faktisch um eine Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 1 AO und die ist unbeschränkt erlaubt.

Re: Kostenübernahme für anderen Verein
von: Doreen ()
Datum: 23.08.2023

Vielen Dank!