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Kostenübernahme für anderen Verein
von:
Doreen
()
Datum: 22.08.2023
Hallo Herr Pfeffer, darf sich ein gemeinnütziger Verein an den Gerichtskosten für einen anderen gemeinnützigen Verein beteiligen?
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Re: Kostenübernahme für anderen Verein
von:
pfeffer
()
Datum: 23.08.2023
Ja, es handelt sich ja faktisch um eine Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 1 AO und die ist unbeschränkt erlaubt.
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Re: Kostenübernahme für anderen Verein
von:
Doreen
()
Datum: 23.08.2023
Vielen Dank!
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