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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Impressum
von: Nicole ()
Datum: 20.08.2023

Lieber Herr Pfeffer,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und organisieren ehrenamtlich Rikschaausfahrten mit mobilitätseingeschränkten Menschen aus Einrichtungen und Privathaushalten.
Neben einer Webseite, betreiben wir auch ein Buchungssystem, mit dem wir intern unsere Fahrten koordinieren.
Das Buchungssystem ist über einen Weblink aufrufbar. Im LogOffModus kann man sehen welche Einrichtungen wir "befahren", aber keine persönlichen Daten. Im LogInModus können die Mitglieder des Verein, Passagiere und Einrichtungen Fahrten anfragen und koordinieren.
Unsere Frage: Müssen wir auf der Seite für das Buchungssystem ein Impressum vorhalten?
Besten Dank und viele Grüße,
Nicole Florin.

Re: Impressum
von: pfeffer ()
Datum: 20.08.2023

Sind die Angebote denn entgeltlich? Nur dann bestünde hier eine Impressumpflicht.

Re: Impressum
von: Nicole ()
Datum: 21.08.2023

Guten Morgen Herr Pfeffer,
die Angebote sind unentgeltlich. Der Link zum Buchungssystem ist auch in dem Sinne nicht öffentlich zugänglich. Der Link wird immer persönlich an das jeweilige Mitglied bzw. kooperierende Einrichtung geschickt.

Anders sieht es aber mit der Webseite des Vereins aus oder? Wenn ich es richtig verstehe sind Vereine dazu verpflichtet, auf der Webseite ein Impressum zu führen, da sie nicht für private Zwecke ist sondern um in der Öffentlichkeit aufzutretren. Das Buchungssystem wiederum, obwohl es auch nicht privaten Zwecken dient, ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und enthält keine kostenpflichtigen Angebote enthäl.

In Kürze: Webseite Verein ist Impressumspflichtig, Webseite Buchungssystem ist nicht Impressumspflichtig.
Richtig?
Besten Dank,
Nicole Florin.

Re: Impressum
von: pfeffer ()
Datum: 21.08.2023

Mangels kommerzieller Angebote wäre eine Vereinswebsite nur nach presserechtlichen Kriterien Impressumpflicht. Vereinsseiten gelten aber regelmäßig nicht als solche Medien.