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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Nicole schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Morgen Herr Pfeffer, > die Angebote sind unentgeltlich. Der Link zum > Buchungssystem ist auch in dem Sinne nicht > öffentlich zugänglich. Der Link wird immer > persönlich an das jeweilige Mitglied bzw. > kooperierende Einrichtung geschickt. > > Anders sieht es aber mit der Webseite des Vereins > aus oder? Wenn ich es richtig verstehe sind > Vereine dazu verpflichtet, auf der Webseite ein > Impressum zu führen, da sie nicht für private > Zwecke ist sondern um in der Öffentlichkeit > aufzutretren. Das Buchungssystem wiederum, obwohl > es auch nicht privaten Zwecken dient, ist nicht > für die Öffentlichkeit zugänglich und enthält > keine kostenpflichtigen Angebote enthäl. > > In Kürze: Webseite Verein ist Impressumspflichtig, > Webseite Buchungssystem ist nicht > Impressumspflichtig. > Richtig? > Besten Dank, > Nicole Florin.
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