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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
ojay schrieb: ------------------------------------------------------- > In der Satzung steht... > > Mitglieder des Vereins können werden: > a) natürliche Personen und Personenvereinigungen > b) juristische Personen > c) Körperschaften des öffentlichen Rechts > ... > ... Jedes Mitglied hat eine Stimme. Abwesende > Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied, > dem eine schriftliche Vollmacht zu erteilen ist, > vertreten lassen. Ein Mitglied kann maximal 3 auf > eine Vollmacht gestützte Stimmrechte ausüben. ... > > Frage: > Verein-A ist Mitglied in Verein-B. > Bei Verein-B findet eine Mitgliederversammlung > statt. > Verein-A (bzw. Vorsitzende/r) kann nicht an der > Versammlung teilnehmen. Er überträgt sein > Stimmrecht mit einer Vollmacht an einem beliebigen > Verein-A-Mitglied (welches selbst nicht Mitglied > in Verein-B ist). > > Muß dieses Verein-A-Mitglied mit Vollmacht nicht > auch Mitglied in Verein-B sein? > > Danke!
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