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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung
von: ger1842 ()
Datum: 26.07.2023

Bezüglich Anträge zur Mitgliederversammlung die nach Einladung noch dem Vorstand zugehen, würden wir in der Satzung folgende Formulierung wählen:

Eine Mitgliederversammlung ist spätestens 4 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung in den amtlichen Mitteilungen der Stadt………….. einzuberufen.

Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begründet dem Vorstand vorliegen.

Anträge, die materiellen Änderungen vorsehen, die den Charakter der jeweiligen Satzungsregelung wesentlich verändern, müssen den Mitgliedern noch vor der Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.

Wäre das so möglich?

Re: Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 26.07.2023

Es sollte noch hinzufügt werden, dass diese Antrag auch beschlussfähig sind, und es sich um Sachannträge, nicht nur Verfahrensanträge handeln kann.

Re: Mitgliederversammlung
von: ger1842 ()
Datum: 26.07.2023

Vielen Dank für die Rückmeldung.