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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
ger1842 schrieb: ------------------------------------------------------- > Bezüglich Anträge zur Mitgliederversammlung die > nach Einladung noch dem Vorstand zugehen, würden > wir in der Satzung folgende Formulierung wählen: > > Eine Mitgliederversammlung ist spätestens 4 Wochen > vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung in den > amtlichen Mitteilungen der Stadt………….. > einzuberufen. > > Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge > einzubringen. Diese Anträge müssen spätestens zwei > Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich > und begründet dem Vorstand vorliegen. > > Anträge, die materiellen Änderungen vorsehen, die > den Charakter der jeweiligen Satzungsregelung > wesentlich verändern, müssen den Mitgliedern noch > vor der Mitgliederversammlung bekanntgegeben > werden. > > Wäre das so möglich?
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