Mitgliederversammlung
von: ger1842 ()
Datum: 26.07.2023
Bezüglich Anträge zur Mitgliederversammlung die nach Einladung noch dem Vorstand zugehen, würden wir in der Satzung folgende Formulierung wählen:
Eine Mitgliederversammlung ist spätestens 4 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung in den amtlichen Mitteilungen der Stadt………….. einzuberufen.
Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begründet dem Vorstand vorliegen.
Anträge, die materiellen Änderungen vorsehen, die den Charakter der jeweiligen Satzungsregelung wesentlich verändern, müssen den Mitgliedern noch vor der Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden.
Wäre das so möglich?