Re: Mitgliederversammlung
von: ger1842 ()
Datum: 19.08.2023
Hallo Herr Pfeffer,
habe doch nochmal eine Frage zur Mitgliederversammlung.
Unsere Satzung regelt die Einberufung wie folgt:
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies beantragen.
Ist das zulässig, dass das Verlangen einer Minderheit sich nur auf die stimmberechtigten Mitgleider beschränkt?
Oder gilt das Verlangen auch für nicht stimmberechtigte Mitglieder (sogenannte passive Mitglieder)?