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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ger1842 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > habe doch nochmal eine Frage zur > Mitgliederversammlung. > > Unsere Satzung regelt die Einberufung wie folgt: > Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im > Laufe eines Jahres durch den Vorstand > einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein > Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies > beantragen. > > > Ist das zulässig, dass das Verlangen einer > Minderheit sich nur auf die stimmberechtigten > Mitgleider beschränkt? > Oder gilt das Verlangen auch für nicht > stimmberechtigte Mitglieder (sogenannte passive > Mitglieder)?
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