Re: Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen (MV) im Vereinsrecht verabschiedet“
von: DaW ()
Datum: 20.07.2023
Vielen Dank für die Rückmeldung. Dann waren wir zumindest korrekt informiert.
Wir haben unsere diesjährige MV im Mai als hybride MV durchgeführt, in der auch eine Satzungsänderung beschlossen wurde. Die Satzungsänderung hatten wir im Anschluss bei unserem Amtsgericht eingereicht. Nun haben wir den gerichtlichen Hinweis erhalten, dass unser Antrag zur Satzungsänderung zurückzunehmen ist, da wir in unserer aktuellen Satzung keine hybride MV verankert haben und damit die Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung unwirksam ist. Daher waren wir etwas irritiert.