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Vereinsrecht und -organisation
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DaW schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo ich habe eine Frage zu dem beigefügten > Artikel: > > Am 9.02.2023 hat der Bundestag das „Gesetz zur > Ermöglichung hybrider und virtueller > Mitgliederversammlungen (MV) im Vereinsrecht > verabschiedet“ (Deutscher Bundestag, Drucksache > 20/5585 vom 8.02.2023). Damit werden virtuelle und > hybride Mitgliederversammlung möglich, ohne dass > die Satzung eine entsprechende Voraussetzung > schaffen muss. > > Ist diese Regelung bereits in Kraft getreten? Also > können inzwischen hybride MV durchgeführt werden, > ohne das die Satzung eine Regelung vorsieht? > > Viele Grüße
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