Re: Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 13.01.2019
Wenn durch die Satzungsänderung die Zusammensetzung des Vorstands geändert wird, muss die Abstimmung darüber vor der Wahl erfolgen.
Auch wenn die Satzungsänderung noch nicht eingetragen ist, kann dann der Vorstand schon nach der geänderten Satzungsegelung gewählt werden.