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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Keine MV durchgeführt
von: Carsten Duschka ()
Datum: 10.01.2019

Guten Tag, ich wünsche allen ein erfolgreiches, gesundes neues Jahr, viel Sonne im Herzen und immer ein gut gefülltes Portemonnaie.
Bei uns im Verein muss alle drei Jahre eine MV durchgeführt und ein neuer Vorstand gewählt werden. Dies hat der Vorsitzende nicht getan. Der stellv. ist Verstorben. Ist der Vorsitzende noch gesetztlicher Vertreter und welche konsequenzen haben seine Entscheidungen für den Verein?

Re: Keine MV durchgeführt
von: pfeffer ()
Datum: 10.01.2019

Grundsätzlich kann jedes vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied die MV einberufen. Ob der stellvertretende Vorsitzende das ist, muss sich aus der Satzung ergeben.