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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mieterhöhung
von: Künstler ()
Datum: 14.07.2023

Unser Verein betreut bedürftige Menschen. Wir sind ein gemeinnütziger Verein.

Wir haben als Büroräume 5 Zimmer in einem Reihenhaus gemietet. Nun möchte der Vermeiter die Miete um das Doppelte erhöhen.
Der Vermieter sagt, wir sind ein Gewerbe und bei einem Gewerbe kann er die Miete erhöhen, wie er will. Auch kann er uns mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Stimmt das so?

Re: Mieterhöhung
von: pfeffer ()
Datum: 14.07.2023

Läuft denn der Mietvertrag aus?

Re: Mieterhöhung
von: Künstler ()
Datum: 17.07.2023

Nein, der Mietvertrag läuft schon lange und er läuft nicht aus. Der Vermieter meint nur, dass die Miete in dem Bereich normalerweise weit höher liegt und deshalb möchte er auch mehr Miete.

Re: Mieterhöhung
von: pfeffer ()
Datum: 17.07.2023

Gewerbemieten werden bindend vereinbart. Daher kann der Vermieter nicht einfach eine Mieterhöhung verlangen.
Eine Erhöhung ist deswegen nur im Rahmen einer Änderungskündigung möglich. Wenn der Vertrag keine Befristung oder Kündigungsklausel enthält, gilt hier § 580a BGB.

Re: Mieterhöhung
von: Künstler ()
Datum: 18.07.2023

Ich gebe das mal so weiter. Werde den Mietvertrag genau einsehen.
Gegenwärtig will der Vermieter von 9 EURO auf 16 EUR pro m2 erhöhen, am liebsten würde er auf 25 E pro m2 erhöhen, für uns nicht finanzierbar.