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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Gewerbemieten werden bindend vereinbart. Daher > kann der Vermieter nicht einfach eine Mieterhöhung > verlangen. > Eine Erhöhung ist deswegen nur im Rahmen einer > Änderungskündigung möglich. Wenn der Vertrag keine > Befristung oder Kündigungsklausel enthält, gilt > hier § 580a BGB.
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