Re: Rücktritt aus Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 05.07.2023
Kann das mit einer schriftlichen Erklärung erledigt werden oder muss zwingend eine Mitgliederversammlung einberufen werden?
# Es genügt die Erklärung einem anderen BGB-Vorstandsmitglied gegenüber.
Der Restvorstand würde gerne die Mitgliederversammlung erst zum regelmäßigen Termin, hier also im Februar 2024, einberufen und auch dann erst die erforderlichen Anzeigen beim Amtsgericht und Finanzamt erledigen.
# Ich sehe zumindest die Erfordernis, die Mitglieder zu informieren, dass der Vorstand sich verkleinert. Sonst gibt es keine Not, die MV früher einzuberufen.