Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Kann das mit einer schriftlichen Erklärung > erledigt werden oder muss zwingend eine > Mitgliederversammlung einberufen werden? > > # Es genügt die Erklärung einem anderen > BGB-Vorstandsmitglied gegenüber. > > Der Restvorstand würde gerne die > Mitgliederversammlung erst zum regelmäßigen > Termin, hier also im Februar 2024, einberufen und > auch dann erst die erforderlichen Anzeigen beim > Amtsgericht und Finanzamt erledigen. > > # Ich sehe zumindest die Erfordernis, die > Mitglieder zu informieren, dass der Vorstand sich > verkleinert. Sonst gibt es keine Not, die MV > früher einzuberufen.
www.vereinsknowhow.de
.