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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Keine Zustellung des Ausschlusses möglich - und nun?
von: Regine ()
Datum: 26.06.2023

Hallo zusammen,

ein Vereinsmitglied hat seinen Jahresbeitrag für 2023 nicht beglichen.
Das Vereinsmitglied ist Selbstzahler.

Ordnungsgemäß wurde eine nette E-Mail mit einer Erinnerung zur Zahlung rausgesandt.
Weder auf diese Erinnerung, noch auf die anschließenden E-Mails mit der 1. und 2. Mahnung kam eine Reaktion noch wurde der Jahresbeitrag beglichen, oder ein Grund dafür mitgeteilt.

So wurde das Mitglied - nach korrekt abgewarteter Frist von 2 Monaten nach der 2. Mahnung - per Vorstandsbeschluss aufgrund von Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages von der Mitgliederliste gestrichen/aus dem Verein ausgeschlossen.

Die Mitteilung über den Ausschluss sandten wir dem Mitglied per Einschreiben mit Unterschrift. Die Post konnte dieses Schreiben nicht direkt bei dem Empfänger zustellen, also wurde es zur Abholung in einer Postfiliale hinterlegt und der Empfänger des Schreibens darüber informiert.

Heute sahen wir bei der Sendungsverfolgung, dass dieses Einschreiben nicht von der Postfiliale abgeholt wurde und die Frist abgelaufen ist. Wir sahen den Hinweis, dass wir dieses Schreiben aufgrund dessen retour erhalten werden.

Nun meine Frage:
Wie verhält es sich nun mit dem Ausschluss des Mitgliedes? Die Information darüber konnte ja nun leider nicht zugestellt werden.

Viele Grüße

Regina

Re: Keine Zustellung des Ausschlusses möglich - und nun?
von: pfeffer ()
Datum: 26.06.2023

Da kein Mitgliedbeitrag bezahlt wurde, kann nach entsprechender erfolgloser Mahnung ein Ausschluss aus wichtigem Grund erfolgen.

Re: Keine Zustellung des Ausschlusses möglich - und nun?
von: Regine ()
Datum: 26.06.2023

Wir sind uns als Vorstand unsicher, ob dieser Ausschluss auch ohne eine zugestellte Information an das Vereinsmitglied gültig ist.

Re: Keine Zustellung des Ausschlusses möglich - und nun?
von: pfeffer ()
Datum: 27.06.2023

Ja, hier greift auch die Treuepflicht des Mitglieds gegenüber dem Verein. Der Verein muss keine Adressrecherchen machen.

Re: Keine Zustellung des Ausschlusses möglich - und nun?
von: Regine ()
Datum: 27.06.2023

Herzlichen Dank für Ihre Antworten.

Viele Grüße
Regine