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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Regine schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > ein Vereinsmitglied hat seinen Jahresbeitrag für > 2023 nicht beglichen. > Das Vereinsmitglied ist Selbstzahler. > > Ordnungsgemäß wurde eine nette E-Mail mit einer > Erinnerung zur Zahlung rausgesandt. > Weder auf diese Erinnerung, noch auf die > anschließenden E-Mails mit der 1. und 2. Mahnung > kam eine Reaktion noch wurde der Jahresbeitrag > beglichen, oder ein Grund dafür mitgeteilt. > > So wurde das Mitglied - nach korrekt abgewarteter > Frist von 2 Monaten nach der 2. Mahnung - per > Vorstandsbeschluss aufgrund von Nichtzahlung des > Mitgliedsbeitrages von der Mitgliederliste > gestrichen/aus dem Verein ausgeschlossen. > > Die Mitteilung über den Ausschluss sandten wir > dem Mitglied per Einschreiben mit Unterschrift. > Die Post konnte dieses Schreiben nicht direkt bei > dem Empfänger zustellen, also wurde es zur > Abholung in einer Postfiliale hinterlegt und der > Empfänger des Schreibens darüber informiert. > > Heute sahen wir bei der Sendungsverfolgung, dass > dieses Einschreiben nicht von der Postfiliale > abgeholt wurde und die Frist abgelaufen ist. Wir > sahen den Hinweis, dass wir dieses Schreiben > aufgrund dessen retour erhalten werden. > > Nun meine Frage: > Wie verhält es sich nun mit dem Ausschluss des > Mitgliedes? Die Information darüber konnte ja nun > leider nicht zugestellt werden. > > Viele Grüße > > Regina
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