Keine Zustellung des Ausschlusses möglich - und nun?
von: Regine ()
Datum: 26.06.2023
Hallo zusammen,
ein Vereinsmitglied hat seinen Jahresbeitrag für 2023 nicht beglichen.
Das Vereinsmitglied ist Selbstzahler.
Ordnungsgemäß wurde eine nette E-Mail mit einer Erinnerung zur Zahlung rausgesandt.
Weder auf diese Erinnerung, noch auf die anschließenden E-Mails mit der 1. und 2. Mahnung kam eine Reaktion noch wurde der Jahresbeitrag beglichen, oder ein Grund dafür mitgeteilt.
So wurde das Mitglied - nach korrekt abgewarteter Frist von 2 Monaten nach der 2. Mahnung - per Vorstandsbeschluss aufgrund von Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages von der Mitgliederliste gestrichen/aus dem Verein ausgeschlossen.
Die Mitteilung über den Ausschluss sandten wir dem Mitglied per Einschreiben mit Unterschrift. Die Post konnte dieses Schreiben nicht direkt bei dem Empfänger zustellen, also wurde es zur Abholung in einer Postfiliale hinterlegt und der Empfänger des Schreibens darüber informiert.
Heute sahen wir bei der Sendungsverfolgung, dass dieses Einschreiben nicht von der Postfiliale abgeholt wurde und die Frist abgelaufen ist. Wir sahen den Hinweis, dass wir dieses Schreiben aufgrund dessen retour erhalten werden.
Nun meine Frage:
Wie verhält es sich nun mit dem Ausschluss des Mitgliedes? Die Information darüber konnte ja nun leider nicht zugestellt werden.
Viele Grüße
Regina