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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
1. Vorstandsvorsitzender zurückgetreten / 2. muß auch wegen Krankeheit ausscheiden.
von: holli12 ()
Datum: 11.06.2018

Hallo Zusammen,

ich hoffe, dass ich hier die Antwort bekomme, die ich erwarte!
Unser Erster Vorsitzender ist vor zwei Wochen zurückgetreten. Der 2. und der Kassenwart sind weiterhin Beschlußfähig und sollen die "Geschäfte" bis zur nächsten JHV weiterführen.
Da der zweite auch gesundheitlich angeschlagen ist, und die Vertretung des Ersten zu viel Arbeit darstellt, möchte er eine außerordentliche MGV einberufen um den Vorstand neu zu wählen.

Für die Einladung zur MGV steht in der Satzung eine Frist von vier Wochen. Kann diese Frist unter den vorgenannten Bedingungen verkürzt werden? Damit die Wahlen noch vor den Ferien stattfinden können!

Danke gruß Holger

Re: 1. Vorstandsvorsitzender zurückgetreten / 2. muß auch wegen Krankeheit ausscheiden.
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.06.2018

ich hoffe, dass ich hier die Antwort bekomme, die ich erwarte!

# Wenn Sie wissen, welche Antwort Sie erwarten, müssten sie ja gar nicht fragen.


Für die Einladung zur MGV steht in der Satzung eine Frist von vier Wochen. Kann diese Frist unter den vorgenannten Bedingungen verkürzt werden?

# Nein, die Frist in verbindlich. Die Wahl wäre bei Fristunterschreitung anfechtbar.