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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verzicht auf Zinszahlung durch Darlehensgeber
von: Mainzelmann ()
Datum: 04.04.2023

Hallo Herr Pfeffer,
für den Umbau unseres Vereinsheims werden wir bei von einzelnen Vereinsmitgliedern Darlehen aufnehmen. Die Darlehen werden verzinst, die Darlehensgeber verzichten aber auf die Zahlung der Zinsen gegen die Ausstellung einer Spendenquittung.

Wie muss hier der Verzicht auf die Zahlung der Zinsen durch die Darlehensgeber erfolgen? Zwecks Nachweisbarkeit gehe ich von einer schriftlichen Verzichtserklärung aus. Muss diese jedes Jahr neu erfolgen oder kann einmalig der Verzicht auf die Zahlung sämtlicher Zinsen erklärt werden? Wenn der einmalige Verzicht möglich ist, kann dieser dann bereits im Darlehensvertrag vereinbart werden?

Re: Verzicht auf Zinszahlung durch Darlehensgeber
von: pfeffer ()
Datum: 04.04.2023

Der Verzicht muss nach Abschluss des Darlehensvertrags erfolgen und zwar grundsätzlich dann, wenn der Zins fällig ist.
Auf keinen Fall darf der Verzicht schon im Vertrag stehen, sonst ist kein Spendenabzu mehr möglich.

Re: Verzicht auf Zinszahlung durch Darlehensgeber
von: Mainzelmann ()
Datum: 04.04.2023

Vielen Dank für die Auskunft.

Dann muss also jedes Jahr auf die Auszahlung der Zinsen verzichtet werden, wenn die Zinsen jährlich fällig sind?

Re: Verzicht auf Zinszahlung durch Darlehensgeber
von: pfeffer ()
Datum: 04.04.2023

Ich sehe kein Problem, wenn nach Abschluss des Vertrags ein Zinsverzicht für die Zukunft erklärt wird. Es muss also keine jährliche Erklärung geben. Ein Spendenabzug ist aber an den Vermögensabfluss gebunden. Der erfolgt beim jeweiligen Zinsausfall. Also müsste für jedes Jahr eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Zins jährlich fällig ist.