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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich sehe kein Problem, wenn nach Abschluss des > Vertrags ein Zinsverzicht für die Zukunft erklärt > wird. Es muss also keine jährliche Erklärung > geben. Ein Spendenabzug ist aber an den > Vermögensabfluss gebunden. Der erfolgt beim > jeweiligen Zinsausfall. Also müsste für jedes Jahr > eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, wenn > der Zins jährlich fällig ist.
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