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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Eintritt
von: Klangi ()
Datum: 17.12.2017

Liebe MitgliederInnen,

wir sind ein eingetragener gemeinnütziger Verein.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kulturschaffenden und des kulturellen Austauschs.

Können wir für eine Performance/bzw. Theateraufführung Eintritt nehmen?

Oder bekommen wir da Probleme mit dem Ordnungsamt?

Best Grüße
Klangi

Re: Eintritt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.12.2017

Das Ordnungsamt hat mit den Eintrittsgeldern nicht zu tun. U.U. ist ein Gewerbeschein erforderlich.
Sonst gelten für kostenpflichtige und kostenfreie Veranstaltungen die gleichen Anforderungen.
Es wären allenfalls die steuerlichen Melde- und Anbführungspflichten zu beachten.

Re: Eintritt
von: Klangi ()
Datum: 18.12.2017

Dank Wolfgang.

Leider verstehe ich deine Antwort nicht.

Für was ist denn das Ordnungsamt dann zuständig?

Wann ist denn ein Gewerbeschein von Nöten?

Von welchen Anforderungen sprichst du?

Meinst du mit steuerlichen Melde- und Anbführungspflichten das Nichtüberschreiten der Körperschaftssteuer?

Beste Grüße

Re: Eintritt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.12.2017

Ein Gewerbeschein wäre erforderlich, wenn nachhaltig Gewinne erzielt werden sollen.
Beim Finanzamt ginge es um die Umsatzsteuer, wenn der Verein nicht gemeinnützig ist auch um die Körperschaftsteuer.

Ordnungsrechtlich stünden Themen wie z.B. baurechtliche Vorschriften an, auch Lärmschutz.

Re: Eintritt
von: vereinsmayer ()
Datum: 21.12.2017

Klangi schrieb:
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> Liebe MitgliederInnen,

Im Singular: Lieber Mitglieder, liebe Mitgliederin?

Du sollst nicht dummgendern!