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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kooptierung von Mitgliedern
von: GroßeFeder ()
Datum: 08.03.2023

Hallo,
Drei Mitglieder haben sich zur Mitarbeit im Vorstand, nach Aufruf des Vorstandes, zur Kooptierung bereit erklärt.

Laut Satzung ist eine Kooptierung von bis zu drei Mitgliedern zur Vorbereitung auf zukünftige Vorstandsarbeit gestattet bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Die MGV muss der Kooptierung dann zustimmen.

Der Vorstand hat abgestimmt und hat für ein Mitglied die Kooptierung abgelehnt.

Die Abstimmung in der Sitzung erfolgte nicht über die Kooptierung selbst, sondern persönlich über die Menschen.

Also, wer ist für die/den und wer nicht.

Ist solche subjektive Abstimmung rechtens, wenn es objektiv um die Vereinsarbeit gehen soll?
Danke

Re: Kooptierung von Mitgliedern
von: pfeffer ()
Datum: 09.03.2023

Rechtens ist die Ablehnung einer Person natürlich, weil es sonst ja keine Entscheidungsrecht gäbe.
Sie dürfte auch sinnvoll sein, schließlich muss der Vorstand mit dieser Person zusammenarbeiten und da geht es nicht nur um eine fachliche Eignung.