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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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GroßeFeder schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > Drei Mitglieder haben sich zur Mitarbeit im > Vorstand, nach Aufruf des Vorstandes, zur > Kooptierung bereit erklärt. > > Laut Satzung ist eine Kooptierung von bis zu drei > Mitgliedern zur Vorbereitung auf zukünftige > Vorstandsarbeit gestattet bis zur nächsten > Mitgliederversammlung. Die MGV muss der > Kooptierung dann zustimmen. > > Der Vorstand hat abgestimmt und hat für ein > Mitglied die Kooptierung abgelehnt. > > Die Abstimmung in der Sitzung erfolgte nicht über > die Kooptierung selbst, sondern persönlich über > die Menschen. > > Also, wer ist für die/den und wer nicht. > > Ist solche subjektive Abstimmung rechtens, wenn es > objektiv um die Vereinsarbeit gehen soll? > Danke
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