Re: Genehmigung Protokoll der letzten JHV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.09.2017
Da es dazu keine gesetzlichen Vorgaben gibt, kommt es zunächst auf die Satzung an.
Regelt die Satzung dazu nichts, kann durch langjährige Praxis (sog. Vereinsherkommen) ein Rechtsanspruch der Mitglieder entstehen, dass wie bisher verfahren wird.
Der Verein hat also freie Hand. Besteht ein solches Herkommen, müsste das Verfahren aber per Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.