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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
juenta schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo. > Auf unserer JHV wird regelmäßig das Protokoll der > letzten JHV vorgelesen und anschließend per > Beschluss angenommen. > Bei anderen Sportvereinen, deren JHV wir besuchen, > wird das Protokoll des letzten Jahres nicht > erwähnt. Es wird bei denen auch nicht mit der > Einladung zur JHV verschickt. > > Daher meine Frage(n): > Welche Vorgaben zur Genehmigung des Protokolls > müssen wir einhalten? > Muss das Protokoll den Mitgliedern aktiv > bekanntgemacht oder zugesandt werden? Muss das > Protokoll der letzten JHV von der aktuellen JHV > genehmigt werden? > Oder ist es ausreichend, wenn der Vorstand das > Protokoll verabschiedet und den Mitgliedern zur > Einsicht zur Verfügung stellt? > > In unserer Satzung findet sich hierzu nichts. > > Danke und Gruß Jünta
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