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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandsvergütung
von: Konrad ()
Datum: 01.03.2023

Ein Verband (Verein) hat folgende Satzungsänderung gemacht: "Der Vorstand kann für alle Tätigkeiten für den Verein eine Vergütung erhalten. Die Höhe der Vergütung wird von der Hauptversammlung festgesetzt."
Es wurde jedoch versäumt, diese Satzungsänderung beim Vereinsregister eintragen zu lassen, was inzwischen aber in Angriff genommen wurde, jedoch noch nicht erfolgt ist.
Inzwischen hat die Hauptversammlung die Vergütung von bereits durchgeführten Tätigkeiten eines Vorstandsmitgliedes genehmigt.
Da die Satzungsänderung noch nicht beim Vereinsregister eingetragen ist, ist sie damit auch noch nicht rechtgültig. Daher dürfen die Vergütungen auch noch nicht gezahlt werden. Ist das korrekt?

Re: Vorstandsvergütung
von: pfeffer ()
Datum: 01.03.2023

Ja, das ist richtig. Vereinsintern wäre das aber nur ein Problem, wenn Mitglieder Einwände erheben.
Wie das Finanzamt damit umgeht ist eine andere Frage. Ich denke aber, Sie werden dem Verein keinen Strick daraus drehen, wenn die Satzung im Nachgang angepasst wird.

Vorstandsvergütung
von: Rainer Lindner ()
Datum: 17.10.2023

Hallo,

ich habe hierzu auch eine Frage:
In der Satzung meines Vereins heißt es:
Die Vorstandsmitglieder können eine im Verhältnis zu ihren Aufgaben angemessene Entschädigung erhalten, diese wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Es ist auch die Zahlung pauschalen Auslagenersatzes und pauschalen Aufwendungsersatzes zulässig.

Reicht es, wenn in der Mitgliederversammlung folgende Frage zur Abstimmung gestellt wird:
Der Mitgliederversammlung wird ein Vorschlag gemacht. Kann dem 1. Vorsitzenden eine Ehrenamtspauschale in 2023 von 800 € für seine Tätigkeit ausgezahlt werden. Sind die Mitglieder mit der Auszahlung einverstanden?

Müsste es anders formuliert und/oder noch anderweitig festgehalten werden?
Ist die Abstimmung für eine Zahlung für das laufende Jahr in Ordnung oder müsste die Pauschale für die Tätigkeit im abgelaufenen Vereinsjahr gezahlt werden?

Re: Vorstandsvergütung
von: pfeffer ()
Datum: 17.10.2023

Ich hätte da gar keine Bedenken.
Auch wann gezahlt wird, kann die MV frei festlegen.