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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rainer Lindner schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > ich habe hierzu auch eine Frage: > In der Satzung meines Vereins heißt es: > Die Vorstandsmitglieder können eine im Verhältnis > zu ihren Aufgaben angemessene Entschädigung > erhalten, diese wird von der Mitgliederversammlung > festgelegt. Es ist auch die Zahlung pauschalen > Auslagenersatzes und pauschalen > Aufwendungsersatzes zulässig. > > Reicht es, wenn in der Mitgliederversammlung > folgende Frage zur Abstimmung gestellt wird: > Der Mitgliederversammlung wird ein Vorschlag > gemacht. Kann dem 1. Vorsitzenden eine > Ehrenamtspauschale in 2023 von 800 € für seine > Tätigkeit ausgezahlt werden. Sind die Mitglieder > mit der Auszahlung einverstanden? > > Müsste es anders formuliert und/oder noch > anderweitig festgehalten werden? > Ist die Abstimmung für eine Zahlung für das > laufende Jahr in Ordnung oder müsste die Pauschale > für die Tätigkeit im abgelaufenen Vereinsjahr > gezahlt werden?
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