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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kommunikation intern
von: Liane ()
Datum: 27.02.2023

Guten Tag,

darf ein gemeinnütziger Verein festlegen, dass die Kommunikation in bestimmten Teams ausschließlich über ein festgelegtes Medium, z.B. WhatsApp, laufen darf und Mitglieder, die das nicht wünschen, aus dem Team ausgeschlossen werden?

Üblicherweise kommunizieren wir über Mail, aber in verschiedenen Teams der Einfachheit halber auch über WhatsApp oder Signal, aber nur, wenn die jeweiligen Teammitglieder damit einverstanden sind.

Unser Verein ist nun sehr gewachsen und arbeitet z.B. bei der Planung von Veranstaltungen in kleinen Teams. In einem dieser Teams (nicht vom Vereinsvorstand) ist nun gefordert worden, dass ausschließlich über WhatsApp kommuniziert wird und wer das nicht möchte, "raus" ist.

Den Ausschluss von Personen aus einem Team wegen "Verweigerung" von WhatsApp halte ich nicht für rechtens. Können Sie dazu etwas sagen?

Herzlichen Dank und viele Grüße

Liane

Re: Kommunikation intern
von: marco_wirtz ()
Datum: 27.02.2023

Hallo Liane,

es kommt darauf an, ob die Kommunikation über WhatsApp offiziell oder privat ist. Wenn der Verein offizielle Ankündigungen oder Daten über WhatsApp verschickt, verstößt er gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und kann bestraft werden. Wenn die Mitglieder privat über WhatsApp kommunizieren wollen, müssen sie alle ihre Zustimmung geben. Der Verein darf niemanden ausschließen, der WhatsApp nicht nutzen will.



Edited 1 time(s). Last edit at 27.02.2023 by marco_wirtz.