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Vereinsrecht und -organisation
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marco_wirtz schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Liane, > > es kommt darauf an, ob die Kommunikation über > WhatsApp offiziell oder privat ist. Wenn der > Verein offizielle Ankündigungen oder Daten über > WhatsApp verschickt, verstößt er gegen die > Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und kann > bestraft werden. Wenn die Mitglieder privat über > WhatsApp kommunizieren wollen, müssen sie alle > ihre Zustimmung geben. Der Verein darf niemanden > ausschließen, der WhatsApp nicht nutzen will.
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