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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahlen
von: GroßeFeder ()
Datum: 15.04.2017

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
zunächst wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein Frohes, aber vor allem gesundes Osterfest.

Auf Einladung zur MV 2017 ein
TOP 6 -->Wahl einer/s Beisitzerin/s
reguläre Wahl-/Amtsperiode von 2015 - 2018
Ausscheiden/Rücktritt eines Beisitzers vom Amt nicht bekannt, also besetztes Amt zur Wahl einberufen.

Satzung sagt:
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus, so wird in der nächsten MV ein neues Vorstandsmitglied für den Rest der regulären Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgl. gewählt.

TOP 6 statthaft oder Satzungsverstoß
MfG

Re: Wahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.04.2017

Man kann die Satzungsregelung wohl nur so lesen, dass der Vorstand bei regulären Wahlen immer komplett gewählt werden muss.
Ich würde das so auslegen, dass die Wahl zwar rechtswirksam ist, die Amtperiode aber nur bis zu den regulären Neuwahlen geht.

Re: Wahlen
von: GroßeFeder ()
Datum: 19.04.2017

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für die Antwort, die wieder sehr hilfreich ist.

Was ich meine ist, ob die Bestellung der Wahl eines besetzten Amtes, vor nicht beendeter Wahlperiode rechtswirksam ist bzw. satzungswidrig ist.

Denn ich verstehe die Satzung diesbezüglich so, dass nur ein unbesetztes Amt bei der nächsten MV zur Wahl gestellt werden kann und muss, wenn ein RÜCKTRITT vor Ablauf der Wahlperiode und vor Einberufung der MV erfolgt ist.

Chronologischer Ablauf bei Wahl-/Amtsperiorde 2015 - 2018
1. 2015 Wahl und Besetzung aller Ämter im Vorstand (sechs Ämter, sechs Personen) - korrekt
2. Rücktritt des Vorsitzenden und des stellv. Vorsitzenden 2015. Zwei Ämter unbesetzt - korrekt
3. Die zwei unbesetzten Ämter 2016 zur Wahl gestellt. - korrekt
4. Ein besetztes Amt des Beisitzers 2016 auch zur Wahl gestellt. - nicht korrekt
5. Ein Beisitzer wird zum stellv. Vorsitzenden gewählt und nimmt Wahl an. - nicht korrekt Personalunion
6. stellv. Vorsitzender tritt dann erst vom Amt des Beisitzer zurück - nicht korrekt (Eigennutz)
7. Schatzmeister wird zum Vorsitzenden gewählt und nimmt Wahl an. - nicht korrekt Personalunion
8. Mitgl. wird gesagt, dass man krafthaft einen Schatzmeister gesucht habe.
9. Vorsitzender tritt dann erst vom Amt des Schatzmeisters zurück. - nicht korrekt (Eigennutz)
10. Amt des Schatzmeisters unbesetzt, der nun Vorsitzender ist.
11. Vorsitzender wird 2016 eigenständig kommissarischer Schatzmeister - nicht korrekt Personalunion
12. Entlastung des kommissarischen Schatzmeisters als TOP für MV 2017 - nicht korrekt
13. Neuwahl des unbesetzten Amtes für MV 2017 weggelassen - nicht korrekt

MfG

Re: Wahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.04.2017

Ein vorzeitige Abberufung des Vorstands kann durch die Satzung nicht ausgeschlossen werden.
Hier gilt § 27 (2) BGB:
"Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. "

Die Festlegung einer Amtszeit kann man also nicht als Unwiderruflichkeit deuten, sondern nur als Befristung.