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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein vorzeitige Abberufung des Vorstands kann durch > die Satzung nicht ausgeschlossen werden. > Hier gilt § 27 (2) BGB: > "Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, > unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige > Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die > Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein > wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein > solcher Grund ist insbesondere grobe > Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur > ordnungsmäßigen Geschäftsführung. " > > Die Festlegung einer Amtszeit kann man also nicht > als Unwiderruflichkeit deuten, sondern nur als > Befristung.
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