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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vertretung Vorstand
von: Hilde Schäfer ()
Datum: 24.01.2017

Hallo Herr Pfeffer,

in unserem Verein ist nur der sog. engere Vorstand (1.,2.,Kassier) vertretungsberechtigt nach 26 BGB. Nun soll aber ein anderes Vorstandsmitglied die Reservierung und Absprachen bzgl. der Veranstaltungshalle übernehmen. Benötigt er hierfür eine separate Vollmacht - auch wenn er Vorstandsmitglied ist (nicht des engeren Vorstands).

Viele Grüße
Hilde Schäfer

Re: Vertretung Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.01.2017

Ja. Die Vollmacht ist vor allem für den nicht Vertretungsberechtigten wichtig, weil der Vertragspartner ihn sonst im Zweifel personlich in Anspruch nehmen könnte (Geschäftsführung ohne Vollmacht).
Das mag in den meisten Fällen kein Problem sein, im Streitfall wird das aber wichtig.

Re: Vertretung Vorstand
von: Hilde Schäfer ()
Datum: 24.01.2017

Vielen Dank für die schnelle Antwort!