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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliedererfassung Minimalanforderungen
von: lubuns ()
Datum: 03.12.2022

Hi,
im Zuge einer Überarbeitung der Mitgliederliste habe ich mir die Frage gestellt, welche personenbezogenen Daten ein Verein eigentlich von seinen Mitgliedern erheben muss.
Es geht mir also um die Frage, was als Minimalanforderung gespeichert werden muss und aus welchem Grund (also die gesetzliche Grundlage). Irgendwie konnte ich dazu im Netz keine zufriedenstellende Antwort finden.
Grund für meine Gedanken sind hier sowohl die geltenden Datenschutzgesetze, die ja das Gebot der Datensparsamkeit vorgeben, als auch ganz praktische Erwägungen… Daten die man nicht speichern muss, müssen auch nicht aktuell gehalten werden.

Was ich finden konnte ist, dass es sich bei einer Vereinsmitgliedschaft um einen rechtsgültigen Vertrag handelt und der Verein seine Vertragspartner identifizieren können muss. In Deutschland ist es ja regelmäßig so, dass zur eindeutigen Identifikation einer Person das Datentupel (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) herangezogen wird. Ich gehe daher davon aus, dass die Pflicht zur Erhebung dieser Daten also unstrittig sein dürfte.
Bei einem regelmäßigen Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge kommen dann natürlich die Bankdaten (Kontonummer, ggf. abweichender Kontoinhaber) dazu.
Bis hierhin ist es relativ eindeutig. Deutlich weniger eindeutig finde ich dann allerdings die Frage, ob auch eine Anschrift gespeichert werden muss. Ich kenne auf Anhieb keinen Verein, der auf die Abfrage einer Anschrift verzichtet, aber ist diese zwingend vorgeschrieben und wenn ja, aufgrund welcher Gesetzesgrundlage? Mir ist schon klar, dass ein Verein auch die Möglichkeit haben muss seine Mitglieder zu kontaktieren, um zu Mitgliederversammlungen einzuladen, ausstehende Beiträge zu mahnen und ähnliches. Aber ist dazu dann zwingend eine Postanschrift erforderlich, oder würde hier nicht die Abfrage einer Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse ausreichen, die Anschrift also optional machen?

Gibt es noch andere Daten, die ich gerade übersehe?

Re: Mitgliedererfassung Minimalanforderungen
von: pfeffer ()
Datum: 03.12.2022

Der Geburtsort ist sicher nicht erforderlich.
In jedem Fall Name und Anschrift. Wohl auch das Geburtsdatum, weil das die Geschäftsfähigkeit klärt.
Alle anderen Daten ergeben sich aus Besonderheiten der Vereinsorganisation (z.B. Einladung zur MV per E-Mail) oder der besonderen Vereinstätigkeit (z.B. Spielerpass).

Re: Mitgliedererfassung Minimalanforderungen
von: lubuns ()
Datum: 04.12.2022

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Der Geburtsort ist sicher nicht erforderlich.

Bist du sicher? Ohne den Geburtsort ist doch aber das Tupel aus Vorname, Nachname und Geburtsdatum nicht eindeutig um eine Person zweifelsfrei zu identifizieren.
(Nicht, dass ich nicht gerne darauf verzichte es zu erheben)

> In jedem Fall Name und Anschrift. Wohl auch das
> Geburtsdatum, weil das die Geschäftsfähigkeit
> klärt.

Du siehst die Anschrift also als eine Pflichtangabe? Hast du eine entsprechende Begründung? Also wenn es in einem Verein Praxis ist die Kommunikation per E-Mail abzuwickeln, wüsste ich jetzt spontan nicht, aufgrund welcher Basis die Anschrift erforderlich sein sollte.
Insbesondere, da von allen möglichen Daten gerade die Adresse ja das Datum ist, welches am ehesten Veränderungen unterliegt und somit mglw. nicht aktuell ist.

Re: Mitgliedererfassung Minimalanforderungen
von: pfeffer ()
Datum: 04.12.2022

Du siehst die Anschrift also als eine Pflichtangabe? Hast du eine entsprechende Begründung?

# Wie soll man den Mitglieder erreichen, wenn man keine Anschrift hat? Dann wäre ja - außer per E-Mail - nicht mal eine Einladung zur MV möglich. Außerdem gibt es Fälle, wo eine Zustellung per E-Mail rechtlich nicht wirksam ist.

Insbesondere, da von allen möglichen Daten gerade die Adresse ja das Datum ist, welches am ehesten Veränderungen unterliegt und somit mglw. nicht aktuell ist.
# Natürlich. Aber so betrachtet wäre nur der Geburtsdatum und Geburtsort relevant, weil der sich nie mehr ändert. Noch eher unterliegen übrigens E-Mail-Adressen der Veränderung.
Es geht ja wohl nicht darum, welche Daten unveränderbar sind, sondern welche der Verein braucht.



Edited 1 time(s). Last edit at 04.12.2022 by pfeffer.