Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
lubuns schrieb: ------------------------------------------------------- > Hi, > im Zuge einer Überarbeitung der Mitgliederliste > habe ich mir die Frage gestellt, welche > personenbezogenen Daten ein Verein eigentlich von > seinen Mitgliedern erheben muss. > Es geht mir also um die Frage, was als > Minimalanforderung gespeichert werden muss und aus > welchem Grund (also die gesetzliche Grundlage). > Irgendwie konnte ich dazu im Netz keine > zufriedenstellende Antwort finden. > Grund für meine Gedanken sind hier sowohl die > geltenden Datenschutzgesetze, die ja das Gebot der > Datensparsamkeit vorgeben, als auch ganz > praktische Erwägungen… Daten die man nicht > speichern muss, müssen auch nicht aktuell gehalten > werden. > > Was ich finden konnte ist, dass es sich bei einer > Vereinsmitgliedschaft um einen rechtsgültigen > Vertrag handelt und der Verein seine > Vertragspartner identifizieren können muss. In > Deutschland ist es ja regelmäßig so, dass zur > eindeutigen Identifikation einer Person das > Datentupel (Name, Vorname, Geburtsdatum, > Geburtsort) herangezogen wird. Ich gehe daher > davon aus, dass die Pflicht zur Erhebung dieser > Daten also unstrittig sein dürfte. > Bei einem regelmäßigen Bankeinzug der > Mitgliedsbeiträge kommen dann natürlich die > Bankdaten (Kontonummer, ggf. abweichender > Kontoinhaber) dazu. > Bis hierhin ist es relativ eindeutig. Deutlich > weniger eindeutig finde ich dann allerdings die > Frage, ob auch eine Anschrift gespeichert werden > muss. Ich kenne auf Anhieb keinen Verein, der auf > die Abfrage einer Anschrift verzichtet, aber ist > diese zwingend vorgeschrieben und wenn ja, > aufgrund welcher Gesetzesgrundlage? Mir ist schon > klar, dass ein Verein auch die Möglichkeit haben > muss seine Mitglieder zu kontaktieren, um zu > Mitgliederversammlungen einzuladen, ausstehende > Beiträge zu mahnen und ähnliches. Aber ist dazu > dann zwingend eine Postanschrift erforderlich, > oder würde hier nicht die Abfrage einer > Telefonnummer oder einer E-Mail-Adresse > ausreichen, die Anschrift also optional machen? > > Gibt es noch andere Daten, die ich gerade > übersehe?
www.vereinsknowhow.de
.